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Der Vorstand des Eldaring e.V.
[1] In beratender Funktion gehört auch der Bewahrer zum Vorstand. Das Amt des "Bewahrers" umfasst die Aufsichtspflicht über die Quellenkorrektheit aller öffentlichen Verlautbarungen und Veröffentlichungen des Eldaring, sofern sie historischer und/oder religionswissenschaftlicher Natur sind. Der Bewahrer ist somit für dem entsprechende Veröffentlichungen des Eldaring maßgeblich mitverantwortlich. Der Bewahrer wird durch eine Jahreshauptversammlung gewählt. Er bleibt bis zu seinem Rücktritt, Tod, Austritt oder seiner Abwahl im Amt. |
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Eldaring e.V. |